4. Steuerberaterabend: Strategien zur Haftungsvermeidung beim Mandanten – Tax Compliance

Herzliche Einladung:

4. Steuerberaterabend: Strategien zur Haftungsvermeidung beim Mandanten – Tax Compliance

Fachveranstaltung für Steuerberater

Dienstag, 28.03.2017, 18:30 Uhr, Feu­er­bach­haus Ans­bach

Feu­er­bach­straße 20a in 91522 Ans­bach.

Rechtsanwalt Dr. Christian Horvat, Fachanwalt für Steuerrecht, meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft mbb

Rechtsanwalt Dr. Malte Schwertmann, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft mbb

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Staudinger, meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft mbb

Persönliche Haftung und strafrechtliche Verantwortung können schon durch bewusstes „Wegschauen“ begründet werden. Nach dem Motto: Wer nicht kontrolliert, der billigt rechtswidriges Verhalten in der betrieblichen Organisation. Als Schlagwort ist dafür „Compliance“ seit Jahren in der Diskussion. Nun ist auch die Finanzverwaltung „auf den Zug aufgesprungen“. Existiert kein innerbetriebliches Kontrollsystem für Steuern, so soll dies ein Indiz dafür sein, dass Fehler in der Erfüllung der eigenen steuerlichen Verpflichtungen vorsätzlich oder leichtfertig erfolgen, mit den entsprechenden strafrechtlichen und haftungsrechtlichen Folgen. Dabei ist mit einem weit verbreiteten Irrtum aufzuräumen: die Pflicht zur Tax Compliance beschränkt sich nicht auf Großunternehmen, sondern betrifft alle Unternehmen mit arbeitsteiliger Erledigung der steuerlichen Pflichten.

Der Vortrag soll über den Diskussionsstand, die Position der Finanzverwaltung sowie die Auswirkungen auch für kleine und mittelständische Unternehmen informieren.

Um An­mel­dung wird ge­be­ten. Der Ein­tritt ist frei. Wir freu­en uns auf Ihr Kom­men!

Dr. Malte Schwertmann