Verfällt nicht genommener Urlaub automatisch am Jahresende?
Anknüpfend an die Entscheidung des EuGH vom 06.11.2018, Az.: C 684/16, hat das BAG mit Urteil vom 19.02.2019, Az.: 9 AZR 541/15, neue Spielregeln für den Verfall des Urlaubsanspruchs aufgestellt. Nach dem reinen Gesetzeswortlaut würde Urlaub, der nicht im laufenden Kalenderjahr beantragt wurde, am Jahresende ohne Weiteres verfallen. Europarechtliche Vorschriften bedingen es, dass ein solcher … Weiterlesen