Mietnomaden: Albtraum aller Haus- und Wohnungsbesitzer

Sie sind leider kein Einzelfall: Immer mehr Vermieter haben das Nachsehen mit so genannten „Mietnomaden“, Mieter, die von Unterkunft zu Unterkunft ziehen und dabei nicht nur erhebliche Mietrückstände, sondern auch massive Beschädigungen der Wohnung hinterlassen. Kommt der Eigentümer nach längeren Rechtsstreitigkeiten wieder in Besitz seiner Wohnung oder seines Hauses ist es meist zu spät: das Schreckensszenario reicht von herausgerissenen Elektroinstallationen, Wasserschäden infolge defekter bzw. unsachgemäß angeschlossener Waschmaschine, über mutwillig zerstörtes Mauerwerk bis hin zu regelrechten Müllplätzen –Madenbefall wegen gammelnden Speiseresten inklusive.

Nicht selten bleiben Vermieter auf allen Kosten sitzen. Die Zwangsvollstreckung einer Räumungsklage zieht sich oft lange hin, weil Mietnomaden sich auf angebliche Wohnungsmängel berufen.

Vorsicht besser als Nachsicht

Wie kann man Mietnomaden rechtzeitig enttarnen? Keinesfalls sollte der Vermieter die Wohnungsschlüssel übergeben, bevor die erste Teilleistung der vereinbarten Kautionszahlung geleistet worden ist. Der Mieter darf eine Barkaution in drei gleichen Monatsraten zahlen, wobei die erste Teilleistung grundsätzlich zu Beginn des Mietverhältnisses fällig ist.

Wichtig dabei ist auch, sich nicht durch Äußerlichkeiten, wie gepflegte Erscheinung und Redegewandtheit des Mieters in die Irre führen zu lassen und seine Hinhaltemanöver zu akzeptieren. Im Übrigen sind weitere Vorsichtsmaßnahmen anzuraten, wie das Einholen einer Schufa-Auskunft oder die Vorlage von Verdienstbescheinigungen, ausgestellt vom Arbeitgeber des potentiellen Mieters.

Juristischer Schachzug: Urkundsprozess

Trotz dieser Präventionsmöglichkeiten können Vermieter das Risiko, Opfer eines Mietnomaden zu werden, nur minimieren. Letztlich gefeit davor ist kein Vermieter. Dann ist aber möglichst schnell professioneller juristischer Rat angesagt, um das Ausmaß der Katastrophe in Grenzen zu halten.

So bietet sich als geschickter juristischer Schachzug an, solche Mieter im Wege des Urkundsprozesses zu verklagen. Dazu benötigt der Rechtsanwalt vom Vermieter lediglich den Mietvertrag. Dieser wird dann dem Gericht mit der Erklärung vorgelegt, die Miete sei nicht bezahlt worden. Bereits nach ca. vier Wochen kann der Vermieter so zu einem vollstreckbaren Zahlungstitel kommen, ohne dass die Gegenseite mit mündlichem Vorbringen zu etwaigen Wohnungsmängeln gehört wird.

Kostenerleichterung für Vermieter

Zudem kommt eine Änderung im Vollstreckungsverfahren dem Vermieter zugute. In der Vergangenheit musste ein Vermieter nach erfolgreicher Räumungsklage bis zu 10.000 Euro vorstrecken, damit ein Gerichtsvollzieher überhaupt tätig wurde. Mit dieser Geldsumme wurden die für Transport und Lagerung von Möbeln zu erwartenden Kosten gedeckt. Seit einer Rechtsprechungsänderung des Bundesgerichts-hofs (BGH Az: I ZB 45/05) wird der Vermieter kostenmäßig erheblich entlastet. Nach dieser Entscheidung kann der Vermieter an sämtlichen, in die Wohnung eingebrachten Gegenständen des Mieters, ein Pfandrecht gegenüber diesem geltend machen. Ein Abtransport und eine Einlagerung des Mietereigentums erübrigen sich somit als Voraussetzung für die zwangsweise Räumung.

Christian Zimmmermann