Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
Das Bundesfinanzministerium hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen steuerpflichtigen Unternehmen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen zinslos zu stunden. Steuerliche Maßnahmen Die vom Coronavirus nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich geschädigten Steuerpflichtigen können bis zum 31. Dezember 2020 … Weiterlesen