Unbelegte Brötchen sind kein Frühstück
Unbelegte Brötchen sind kein Frühstück, jedenfalls für mich nicht. Diese Ansicht teilt auch der Bundesfinanzhof, Urteil vom 03.07.2019, Az.: VI R 36/17. Im Streitfall hatte der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unbelegte Brötchen nebst Heißgetränken im Betrieb kostenlos bereitgestellt. Das Finanzamt sah dies als ein Frühstück an, das als Sachbezug zu versteuern sei. Dem folgte der Bundesfinanzhof … Weiterlesen