Erbe wider Willen
Nicht immer ist das Erbe mit einem Vermögenszuwachs verbunden. Gelegentlich kommt es auch vor, dass der Nachlass überschuldet ist und man vielmehr Schulden als Vermögen erbt. In diesem Fall sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, gemäß § 1942 ff. BGB die Erbschaft auszuschlagen. Grundsätzlich hat der Erbe hierzu 6 Wochen Zeit. Die 6-Wochen-Frist gemäß § … Weiterlesen