Schneeflocken im Sommer

Die Straßenverkehrsordnung bestimmt, dass die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird.

Diese Grundregeln werden überwiegend durch Verkehrsschilder bestimmt.

Was ist ein Verkehrsschild? Ein Verkehrszeichen ist zunächst eine behördliche Entscheidung. Die zuständige Behörde trifft verkehrsregelnde Anordnungen, dort, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist, § 39 Abs. 1 StVO. Die Straßenverkehrsbehörden können insoweit die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs auch beschränken oder verbieten. Allerdings sind Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.

Diese hoheitlichen Maßnahmen – in der Form von Allgemeinverfügungen – werden in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie bekannt gegeben, also aufgestellt werden.

Und was hat das nun mit Schneeflocken zu tun?

Das Schild „Schneeflocke“ ist grundsätzlich ein Zusatzschild zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Wie allgemein bekannt, kann ein Verkehrsschild ein Symbol, einen Schriftzug oder eine Linie enthalten, das den Straßenverkehr ordnet und regelt. Die meisten Verkehrsschilder sind insoweit aus sich heraus verständlich. Verkehrszeichen sind außerdem so aufzustellen oder anzubringen, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach der Straßenverkehrsordnung erforderlichen Sorgfalt schon mit einem raschen und beiläufigen Blick erfassen kann.

Verkehrsschilder entfalten ihre Rechtswirkung gegenüber jedem Verkehrsteilnehmer, der von der Regelung betroffen ist. Allerdings kann eine Verkehrsregelung dann nach Auffassung der Rechtsprechung unbeachtet bleiben, wenn die zugrundeliegende Allgemeinverfügung, an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet.

Wie ist also das Schild „Schneeflocke“ im Sommer zu verstehen? Gilt die erlassene Verfügung auch, wenn es heiß ist?

Die Rechtsprechung musste sich bereits mehrfach mit der Frage auseinandersetzen, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung dann nur bei Schnee oder auch im Sommer gilt. Die Gerichte sind der Auffassung, dass die „Schneeflocke“ lediglich einen Hinweis zur Information der Verkehrsteilnehmer über das Motiv der Straßenverkehrsbehörde darstellt, aus welchem Grund die Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet wurde. Damit soll die Akzeptanz eines Verkehrszeichens erhöht werden.

Die Schneeflocke ist somit lediglich als Erklärung zu verstehen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist die eigentliche Regelung. Diese ist immer zu beachten. Auch bei sommerlichen Verhältnissen und trockener Fahrbahn ist damit die reduzierte Geschwindigkeit einzuhalten und eine höhere als angeordnete Geschwindigkeit nicht zulässig.

Schneeflocken sind also auch im Sommer zu beachten.

Anders ist dies übrigens bei dem Schild „bei Nässe“. Dieses Zusatzschild enthält ausdrücklich eine zeitliche Einschränkung. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt nur, wenn die Fahrbahn tatsächlich nass ist. Bei dem Schild „bei Nässe“ ist eine Beschränkung der Geschwindigkeit also nicht immer gegeben.

Dr. Sylvia Meyerhuber
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