Unwetterschäden: Zahlt die Versicherung?

Verursachen Unwetter Schäden an Wohnhäusern und Fahrzeugen, kann das so richtig teuer werden. Die finanziellen Folgen muss jedoch derjenige nicht fürchten, der sich rechtzeitig gut versichert hat. So oder so ähnlich ertönt es dann unisono seitens der Versicherungsgesellschaften. Ob man tatsächlich gut versichert ist, erfährt man jedoch erst, wenn der Schadensfall eingetreten ist.

In jüngster Zeit spielt das Wetter gerade auch in Deutschland verrückt. Unterwetterkapriolen richten an Häusern und Fahrzeugen immense Schäden an, wie man sie sonst nur aus dem Fernsehen kannte. Dennoch reagieren viele Betroffene zumindest etwas gelassener, da sie Ihr Hab und Gut versichert haben. Doch für welchen Schutz man in den letzten Jahren oder Jahrzehnten tatsächlich regelmäßig seine Beiträge gezahlt hat, erfährt man erst, wenn der Schadensfall eingetreten ist. Dann kann es zu der einen oder anderen bösen Überraschung kommen.

So gibt es bereits keine universale „Unwetter-Versicherung“. Vielmehr können nur gewisse Objekte und Risiken in den Sachversicherungen eingedeckt werden. Regelmäßig erfasst sind dort Hagel-, Sturm- und Leitungswasserschäden. Läuft allerdings Wasser in den Keller, wird Schmutzwasser aus der Kanalisation zurück ins Haus gedrückt oder kommt es zu Hochwasserschäden sind diese Risiken ebenso regelmäßig nicht erfasst. Abhilfe könnte dann eine Elementarschaden-Versicherung schaffen, über die jedoch nur die wenigsten verfügen.

Aber auch wenn das entsprechende Risiko rechtzeitig in angemessener Höhe versichert wurde, bedeutet dies noch lange nicht, dass tatsächlich im Versicherungsfall der entstandene Schaden in voller Höhe erstattet wird. Das Versicherungsrechts bietet zahlreiche Ansatzpunkte für Versicherer begehrte Leistungen abzulehnen oder zu kürzen. Hinzu kommen noch die jeweils individuellen Vertragsbedingungen der einzelnen Gesellschaften und die dort im Kleingedruckten formulierten Ausschlüsse und Verhaltensanforderungen an die Versicherten vor und nach dem Schadensereignis. Für den versicherungsrechtlichen Laien ein kaum zu durchschauendes Wirrwarr.

Spätestens seit Beginn der Finanzkrise sind auch die Versicherer entsprechend „sensibilisiert“ und die Leistungsabteilungen sind angewiesen, herangetragene Ansprüche „gründlich“ zu prüfen. Damit geht nicht nur eine erhebliche zeitliche Verzögerung einher, die bereits viele Geschädigte in der konkreten Situation zermürbt. Vielmehr ist auch festzustellen, dass oftmals und gerade auch mit dünner Argumentation geltend gemachten Ansprüche zuerst einmal zumindest gekürzt werden. Die Konzerne setzen nicht selten auch darauf, dass die Versicherten diese Kürzungen schon hinnehmen werden und eine Auseinandersetzung scheuen. Die wenigen Unerschrockenen verursachen dann zwar Mehrkosten; diese werden jedoch durch die Einsparungen bei den „Erschrockenen“ mehr als kompensiert.

Solche Kürzungen sollten keinesfalls ungeprüft akzeptiert werden. Erfahrungsgemäß erfolgen mehr als die Hälfte der Ablehnungen und Kürzungen zu Unrecht. Eine Überprüfung lohnt sich.

Michael Schmidl
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