Veranstaltung: Paul Johann Anselm von Feuerbach und der Schutz des Bürgers

Herzliche Einladung:

Paul Johann Anselm von Feuerbach und der Schutz des Bürgers

Donnerstag, den 28. April 2016, 19:00 Uhr, Feu­er­bach­haus Ans­bach

Feu­er­bach­straße 20a in 91522 Ans­bach.

In Kooperation mit der Feuerbachakademie.

Dr. Ernst Metzger, Landgerichtspräsident a. D.

Paul Johann Anselm von Feuerbach ist der Begründer des modernen Strafrechts in Deutschland. Er ist Verfasser der ersten modernen Kodifizierung des materiellen Strafrechts, nämlich des bayerischen Strafgesetzbuches von 1813.

Sein Postulat „nulla poena sine lege“, d. h. keine Strafe ohne Gesetz, ist eines der Kernelemente unseres Rechtsstaates und hat Eingang in das Grundgesetz gefunden. Ab 1817 bis zu seinem Tod 1833 wirkte Paul Johann Anselm von Feuerbach als erster Präsident des Appellationsgerichts für den Rezatkreis in Ansbach.

Im Zentrum des Vortrags steht zum einen, wie der Schutz des Einzelnen vor ungerechter Strafverfolgung durch Strafrecht und Prozessrecht bewirkt werden kann und muss, zum anderen das Leben und Wirken Feuerbachs in unserer Stadt Ansbach.

Der Referent, als früherer Präsident des Landgerichts Ansbach und damit Feuerbachs Nachfolger im Amt, selbst Praktiker mit langjähriger Erfahrung in der Strafjustiz, hat sich neben seiner richterlichen Tätigkeit immer wieder den rechtshistorischen und ideengeschichtlichen Grundlagen unseres geltenden Rechts gewidmet.

Um An­mel­dung wird ge­be­ten. Der Eintritt ist frei. Wir freuen uns auf Ihr Kom­men!

Dr. Malte Schwertmann