Rechtliche Bewertung des Streams aus offensichtlich rechtswidriger Quelle
Ist Streaming aus offensichtlich rechtswidriger Quelle für den Nutzer strafbar nach § 106 Abs. 1 UrhG? Dies sei am Beispiel der Seite „kinox.to“ (Link zu Wikipedia-Eintrag) erörtert (Platzziffer 40 auf dem deutschen Alexa-Ranking- Stand Dezember 2015). I. Der klassische Stream aus offensichtlich rechtswidriger Quelle Über die unterschiedlichen Techniken des Streamens lässt sich ein eigener Wikipedia-Eintrag … Weiterlesen