Das digitale Kaufrecht
Der Bundestag hat nun kurz vor der Sommerpause das Gesetz „zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags“ beschlossen. Die Regelungen gelten für Verträge, die nach dem 1. Januar 2022 abgeschlossen werden. Unternehmer müssen aufgrund der Neuerungen ihre Geschäftsabläufe und insbesondere ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen im B2C Bereich anpassen. Pflicht … Weiterlesen