Unzulässiger Werbecharakter der Facebook-Funktion „Freunde finden“

Der Bundesgerichtshof hat heute mit Urteil vom 14. Januar 2016, I ZR 65/14, entschieden, dass die mithilfe der Funktion „Freunde finden“ von „Facebook“ versendeten Einladungs-E-Mails an Personen, die nicht als „Facebook“-Mitglieder registriert sind, eine wettbewerbsrechtlich unzulässige belästigende Werbung gem. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG durch „Facebook“ darstellen, da es an der Einwilligung des Empfängers fehlt.

Anlass

Anlass des Verfahrens war der mittlerweile geänderte Registrierungsprozess bei „Facebook“. In dessen Verlauf wurde der Nutzer gefragt, ob seine Freunde bereits bei „Facebook“ registriert seien. Der schnellste Weg dies festzustellen sei das Durchsuchen seines E-Mail-Kontos, was der Nutzer unter Angabe seiner E-Mail-Adresse und seines E-Mail-Passwortes durch Betätigung des Buttons „Freunde finden“ veranlassen konnte. Im weiteren Verlauf der Registrierung konnte der Nutzer an nicht bei „Facebook“ registrierte Personen „Einladungen versenden“.

Urteil

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs haben diese Einladungsemails eindeutig werbenden Charakter. Sie hätten zwar aus Sicht der einladenden Nutzer einen sozialen Zweck, dienten aber gleichzeitig der Förderung des Absatzes von Dienstleistungen von „Facebook“, da das Geschäftsmodell auf eine Vergrößerung der Nutzerschaft gerichtet sei. Auch beruhe die Versendung der Einladungen nicht allein auf dem Entschluss der einladenden Nutzer. Die Nutzer würden die erforderlichen Adressdaten stellen, während „Facebook“ die Erstellung der Mails und deren Versand übernehme. Weiter müsse der Empfänger die Einladungs-E-Mails nicht als private Mitteilung des „Facebook“-Nutzers, sondern als Werbung von „Facebook“ verstehen. Entscheidend sei der Empfängerhorizont. Mangels Einwilligung des Empfängers sei diese Werbung unzulässig.

Anmerkung

Das Urteil ist richtungsweisend und fügt sich zugleich in die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein (siehe den Beitrag von Dr. Teupen: Ver­brau­cher bes­ser vor E-​Mails ge­schützt!) Es entspricht den derzeitigen Bestrebungen der Politik, international operierende Konzerne zur Einhaltung des europäischen Rechts zu bewegen.

Dr. Johannes Kalb
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