Ein Klick, der alles ändert: Der Widerrufsbutton ist Realität
Seit dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmer, die Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen über eine Online-Benutzeroberfläche ermöglichen, eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen. Der Gedanke dahinter ist klar: Was mit einem Klick geschlossen wird, soll auch mit einem Klick widerrufen werden können. Bisher mussten sich Verbraucher, die einen Online-Kauf widerrufen wollten, oft durch Menüs, Kontaktformulare oder E-Mail-Postfächer … Weiterlesen