Halteverbots-Schilder dürfen nicht leicht zu übersehen sein
Werden Halteverbotsschilder so aufgestellt, dass sie leicht zu übersehen sind, ist der Falschparker entlastet. Gerade kurzzeitig geltende absolute Halteverbote müssen so gut beschildert sein, dass sie ohne weiteres gut zu erkennen sind. Genügt das Halteverbot diesem so genannten Sichtbarkeitsgrundsatz nicht, kann der Autofahrer nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 06. April 2016 (Az. 3 … Weiterlesen