Verkehrsrecht: Haftungsverteilung Kraftfahrzeug vs. Fußgänger
Die Fahrbahn gehört in erster Linie den (Kraft-)Fahrzeugen; für Fußgänger existieren Überquerungshilfen wie z.B. Zebrastreifen. Betritt ein Fußgänger die Fahrbahn und kommt es dort zur Kollision, so werden vorgerichtlich oftmals seitens der Kraftfahrthaftpflichtversicherer mit dieser – schmalen – Begründung die Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche der Geschädigten zurückgewiesen. Zu Recht? Zunächst haftet der KH-Versicherer verschuldensunabhängig aus Gefährdung, … Weiterlesen