Des Anwalts neue Kleider

Ein Anwalt kleidete sich für den Berufseinstieg neu ein und kaufte fünf Anzüge, zwölf Hemden, drei Hosen und zwei Paar Schuhe im Gesamtwert von 3.830,95 €. In dem Verfahren vor dem Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 26. März 2014 • Az. 6 K 231/12, ging es dann um die Frage, ob diese Ausgaben als Werbungskosten abziehbar … Weiterlesen