Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Allein im Steuerstrafrecht sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, trotz einer vollendeten Straftat – der Steuerhinterziehung – einer Bestrafung zu entgehen. Bei keinem anderen Delikt sonst ordnet der Gesetzgeber an, dass man nach Wiedergutmachung der Tat vollständig straffrei ausgehen kann. Diese Möglichkeit nennt sich die „strafbefreiende Selbstanzeige“. Juristisch stellt die Selbstanzeige einen sog. Strafaufhebungsgrund dar. … Weiterlesen