Seit dem 01.01.2015 gilt nach dem Mindestlohngesetz in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Erst kürzlich veröffentlichte Untersuchungen haben gezeigt, dass sich nicht alle Arbeitgeber an die gesetzlichen Vorgaben halten. Die damit verbundenen rechtlichen Probleme sind dabei nicht zu unterschätzen: Verstöße gegen das Mindestlohngesetz haben laut Angaben des Bundesfinanzministeriums im Jahr 2017 zu 2500 eingeleiteten Ermittlungsverfahren durch den Zoll geführt.
Welche Regelungen enthält das Mindestlohngesetz?
Das Mindestlohngesetz enthält nicht nur die Regelung, dass ein Mindestlohn in bestimmter Höhe an einen Arbeitnehmer zu entrichten ist, sondern normiert auch solche Tatbestände wie z.B. Dokumentationspflichten, die bei einem Verstoß auch erhebliche Bußgelder nach sich ziehen können.
Welche Konsequenzen drohen Arbeitgebern?
Bereits die fahrlässige (!) Nichtzahlung bzw. nicht rechtzeitige Zahlung des Mindestlohns stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 € belegt werden kann. In bestimmten Geschäftsbereichen stellt aber auch die Nichtaufzeichnung bzw. nicht fristgerechte Aufzeichnung von Beginn, Dauer und Ende der täglichen Arbeitszeit einen Gesetzesverstoß dar, der mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 30.000 € geahndet werden kann. Es drohen jedoch nicht nur finanzielle Einbußen: So kann die erwähnte Nichtzahlung des Mindestlohnes auch dazu führen, dass ein Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen wird und/oder auch einen Eintrag in das Gewerbezentralregister mit sich bringt. In manchen Fällen werden die ermittelnden Zollbehörden aber auch gegenüber der Staatsanwaltschaft entsprechende Meldung machen, wenn wegen der Nichtgewährung des Mindestlohnes Anhaltspunkte für das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen oder auch Betrug zulasten des Arbeitnehmers im Raum stehen. In extremen Fällen steht am Ende sogar eine Freiheitsstrafe.
Welche Möglichkeiten haben Arbeitgeber?
Ein betroffener Arbeitgeber ist den ermittelnden Behörden aber nicht schutzlos ausgeliefert; vielmehr stehen ihm diverse Rechte zu: So hat er gegenüber den Strafverfolgungsbehörden unter anderem das Recht keine Angaben zur Sache machen zu müssen oder auch das Recht auf Hinzuziehung eines Anwalts.
Fazit:
Der Mindestlohn kann nicht nur arbeitsrechtliche Probleme aufwerfen, sondern auch weiterreichende Konsequenzen nach sich ziehen kann. Nur wer dabei seine Rechte kennt, kann diese auch ideal für sich in Anspruch nehmen.
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