Unschuldvermutung und Fair Trial

Das deutsche Strafprozessrecht kennt einen grundlegenden, verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz, der wichtiger nicht sein könnte: Bis zum rechtskräftigen Beweis des Gegenteils ist jeder unschuldig. Auch und besonders dann, wenn er von den Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) ins Visier genommen wird. Die Unschuldsvermutung gilt nicht nur für Bagatelltaten oder Ordnungswidrigkeiten. Sie gilt auch für Kapitalverbrechen, wie Mord … Weiterlesen