Herzlichen Glückwunsch an meinen Kollegen Herrn Rechtsanwalt Dr. Schwertmann aus Ansbach, der nunmehr die Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht“ seitens der Rechtsanwaltskammer erhalten hat.
Der Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht hat sich im Umgang mit Handels- und Gesellschaftsrecht im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr auszukennen. Weit vorne stehen dabei umfangreiche Kenntnisse des UN-Kaufrechtes (CISG). Gegenstand des UN-Kaufrechts ist die Schaffung einer einheitlichen Rechtsgrundlage für gewerbliche Kaufverträge im internationalen Warenverkehr. Das UN-Kaufrecht ist mittlerweile in über 90 Staaten weltweit in Kraft getreten, so dass diesem maßgeblichen Recht eine erhebliche Bedeutung zukommt.
Angesichts der bereits fortgeschrittenen und zügig fortschreitenden Globalisierung auch im Mittelstand werden vertiefte Kenntnisse im internationalen Wirtschaftsrecht noch mehr an Relevanz gewinnen.
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