Fristlose Kündigung bei Missbrauch von Kundendaten!
Mit Urteil vom 15.01.2020 (Aktenzeichen: 3 Ca 1793/19) hat das Arbeitsgericht Siegen entschieden, dass der Missbrauch von Kundendaten durch einen IT-Mitarbeiter eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen kann. Der Sachverhalt Der Arbeitnehmer war bei der Arbeitgeberin als Softwareberater tätig. Um eine Kundin der Arbeitgeberin auf eine Sicherheitslücke hinzuweisen, bestellte der Arbeitnehmer vom Rechner eines Spielcasinos … Weiterlesen