Die Ware ist leider schon ausverkauft!
Nach einem veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz (Urt. v. 02.12.2015, Az. 9 U 296/15) darf ein Unternehmer nicht für den Kauf der Ware mit dem Hinweis „nur in limitierter Stückzahl“ werben, wenn die mit der Werbung angesprochenen Verbraucher keine realistische Chance haben, die Ware innerhalb einer kurzen Reaktionszeit auch tatsächlich zu kaufen. Der Entscheidung … Weiterlesen