Ärger in der Kinderkrippe!
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18.02.2016 (Az.: III ZR 126/15) Allgemeine Geschäftsbedingen in dem Vertrag einer Krippenbetreiberin gemäß § 307 BGB wegen unangemessener Benachteiligung ihrer Vertragspartner als unwirksam angesehen. Ausweislich der von der Kinderkrippenbetreiberin verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten Eltern zur Zahlung einer Kaution für den einzelnen Krippenplatz in Höhe von 1.000,00 € verpflichtet sein. … Weiterlesen