Inkassounternehmen dürfen nicht drohen!
Inkassounternehmen dürfen Verbrauchern keine „Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit“ androhen, wenn sie Zahlungen verweigern. Ein solche Vorgehensweise ist unlauter, wie das Landgericht Osnabrück jetzt entschieden hat (LG Osnabrück, Urteil v. 29.04.2020 – 18 O 400/19). Verbraucher, die eine Forderung als unberechtigt zurückweisen, dürfen auch nach den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht an Auskunfteien (wie beispielsweise die … Weiterlesen