Einlösung der Rabattgutscheine von Mitbewerbern
Einzelhändler dürfen Rabattgutscheine von Mitbewerbern annehmen und dies bewerben. Der BGH wies am 23. Juni 2016, Az.: I ZR 137/15, eine Unterlassungsklage gegen die Drogeriekette Müller in letzter Instanz ab. Müller warb im Jahre 2014 damit, 10 % Rabattgutscheine von dm, Rossmann und Douglas ebenfalls anzunehmen. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs als Klägerin hielt … Weiterlesen