Steu­er­li­che Maß­nah­men zur Be­rück­sich­ti­gung der Aus­wir­kun­gen des Co­ro­na­vi­rus

Das Bundesfinanzministerium hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen steuerpflichtigen Unternehmen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen zinslos zu stunden.

Steuerliche Maßnahmen

  • Die vom Coronavirus nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich geschädigten Steuerpflichtigen können bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen stellen. Diese Anträge sind nicht deshalb abzulehnen, weil die Steuerpflichtigen die entstandenen Schäden wertmäßig nicht im Einzelnen nachweisen können. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen für Stundungen sind keine strengen Anforderungen zu stellen. Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden.
  • Anträge auf Stundung der nach dem 31. Dezember 2020 fälligen Steuern sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen, die nur Zeiträume nach dem 31. Dezember 2020 betreffen, sind besonders zu begründen.
  • Wird dem Finanzamt aufgrund Mitteilung des Vollstreckungsschuldners oder auf andere Weise bekannt, dass der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich betroffen ist, soll bis zum 31. Dezember 2020 von Vollstreckungsmaßnahmen bei allen rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern abgesehen werden.

Handlungsempfehlung

Stellen Sie die entsprechenden Anträge frühzeitig. Es ist damit zu rechnen, dass die Handlungskapazitäten der Finanzämter aufgrund des Coronavirus eingeschränkt sind. Begründen Sie Ihren Antrag, Sie müssen die unmittelbare Betroffenheit durch den Coronavirus nachweisen. Das bayerische Landesamt für Steuern hat bereits entsprechende Formulare herausgegeben.

Sprechen Sie mich jederzeit an. In der Krise ist schnelles und umsichtiges Handeln oberstes Gebot!

Dr. Johannes Kalb
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