Wettbewerbsverbot eines GmbH-Geschäftsführers bei Insolvenz der Gesellschaft
Nach dem Beschluss des OLG Rostock vom 02. Juni 2020, Az.: 4 W 4/20 endet das aus der Organstellung folgende gesetzliche Wettbewerbsverbot für den GmbH-Geschäftsführer erst mit dem Verlust der Organstellung. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft lässt das Wettbewerbsverbot unberührt. Problemstellung Nach § 80 Abs. 1 InsO geht mit Eröffnung des … Weiterlesen