Das menschliche Leben ist höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltenswürdig
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 02.04.2019 (erneut) deutliche Worte gefunden! Der Hintergrund der Entscheidung liegt im Arzthaftungsrecht. Entschieden hat der für das Arzthaftungsrecht zuständige sechste Zivilsenat des BGH. Der 1929 geborene Vater des Klägers litt an fortgeschrittener Demenz. In den letzten beiden Jahren seines Lebens kamen Lungenentzündungen und eine Gallenblasenentzündung hinzu. Im Oktober … Weiterlesen