Versicherungsrecht: Unwirksame Klauseln im Kleingedruckten
Versicherer verzichten regelmäßig bei Massenprodukten auf die Stellung von Gesundheitsfragen. Um das so ungeprüft übernommene Risiko dennoch einzugrenzen wurden in die Vertragsbedingungen Klauseln aufgenommen, die v.a. für „ernstliche Erkrankungen“ und „Unfallfolgen“ zeitlich befristet den Versicherungsschutz ausschließen. Eine derartige Klausel hat nunmehr der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 10.12.2014 für intransparent und damit unwirksam erklärt, BGH IV … Weiterlesen