Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben. Wegen dieser Verstöße hat die Kommission eine Rekordgeldbuße in Höhe von 2,927 Mrd. Euro verhängt.
Verstoß
Nach Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 53 des EWR-Abkommens sind Kartelle und andere wettbewerbswidrige Verhaltensweisen untersagt. 14 Jahre lang, zwischen 1997 und 2011, gab es laut EU-Kommission Absprachen bei Lkws zu drei Themen: Anhebung der Listenpreise, Zeitplan für die Einführung neuer Umwelttechnik und koordinierte Weitergabe der damit verbundenen Kosten an die Kunden.
Schadenersatz
Alle Personen und Unternehmen, die durch das beschriebene wettbewerbswidrige Verhalten geschädigt wurden, können nun auf Schadensersatz klagen. Nach der Rechtsprechung gelten Kommissionsbeschlüsse in Gerichtsverfahren vor einzelstaatlichen Gerichten als rechtskräftiger Nachweis dafür, dass das Verhalten stattgefunden hat und gegen geltendes Recht verstoßen hat.
Nunmehr gilt es nur noch, den entstandenen Schaden vor Gericht zu beziffern.
- JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2023/24 - 8. November 2023
- JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/2023 - 28. Oktober 2022
- Neuer Kanzleistandort in Nürnberg - 7. Juni 2022