Tochter siegt über ihre Eltern!

Sind Kinder ungerecht, wenn sie mit ihren Eltern vor Gericht streiten und dann auch noch gewinnen?

Vor allen Dingen wenn es um Geld, viel Geld geht?

Urteilen sie selbst:

Ein Oberlandesgericht hatte folgenden Fall zu entscheiden: die Eltern hatten auf den Namen der Tochter aus ihren eigenen Mitteln ein Festgeldkonto bei einer Bank angelegt. Das Guthaben belief sich auf stolze 50.000,00 €.

Es brachte auch schöne Zinsen.

Da es sich um Festgeld handelte, hatte es eine bestimmte Laufzeit. Das heißt nach dem Ende der Laufzeit konnte man wieder über das Geld verfügen.

Dies taten die Eltern, obwohl das Konto auf den Namen der Tochter lautete.

Die Tochter war nicht einverstanden und forderte die Eltern auf das Geld nach wie vor auf ihren Namen laufen zu lassen, es sei ihr schließlich geschenkt worden.

Dem widersprachen die Eltern und erklärten, sie würden das Geld jetzt behalten.

Die Tochter zog vor Gericht und bekam Recht. Das zuständige Oberlandesgericht erklärte nämlich, die Eltern hätten bei der Geldanlage ihre Tochter ohne jeden Vorbehalt als Kontoinhaberin benannt.

Damit sei klar und eindeutig gewesen, dass die Tochter alleine über das Geld verfügungsberechtigt war, nicht die Eltern.

Das wiederum bedeutete, dass die Tochter alleine gegenüber der Bank verfügen konnte, also das Geld abheben, anderweitig anlegen oder auch verbrauchen.

Also: bei der Anlage von Geldkonten immer darauf achten, auf wessen Namen das Konto läuft! Derjenige oder diejenige als Kontoinhaber/in hat eben dann auch das Recht auf das Guthaben, das liebe Geld!

Dr. Alfred Meyerhuber
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