Steuerfahndung im Haus?

Es fühlt sich gar nicht gut an, wenn man Ziel einer völlig überraschenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktion ist. Zwar klingeln die (meist – jedenfalls anfangs) freundlichen Damen und Herren der Steuerfahndung nicht mitten in der Nacht, aber um sieben Uhr morgens geht es los!

Dann stehen schon mal zehn bis fünfzehn Personen im Wohnzimmer und/oder im Büro und präsentieren einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Die Wohnung, die Geschäftsräume, die Person des Verdächtigen (die berühmten Hosentaschen nicht zu vergessen), alle Gegenstände in seinem Besitz werden genauestens unter die Lupe genommen. Und zwar so exakt, dass verloren Geglaubtes von den Fahndern wieder gefunden wird (Praxisfall: verschwundener Tresorschlüssel).

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass solche Maßnahmen spontan erfolgen. Nein, die Fahnder haben einen monatelang vorbereiteten Einsatzplan und alle wichtigen Unterlagen! Sie kennen alle persönlichen Daten, die Bankverbindungen, etwaige Vorstrafen, Unternehmen (Form, Beteiligungsverhältnisse, Geschäftsführung, wichtige Mitarbeiter), Haus- und Firmengebäude (anhand der Baupläne); wissen über Sicherungsvorkehrungen und Aufbewahrungsorte von Akten, Geld und Wertsachen Bescheid. Selbst über die Psyche des Betroffenen (leicht erregbar und aggressiv, ruhig und zurückhaltend) haben sie sich bei Betriebsprüfern informiert.

Was aber kann der Betroffene tun? Zunächst – und sehr wichtig – Ruhe bewahren und die Übersicht behalten. Sodann einen erfahrenen Steuerberater und Rechtsanwalt informieren und beiziehen, denn gerade im Anfangsstadium der Fahndung kann Vieles falsch, aber auch Vieles richtig gemacht werden! Steuerrechtliche Sachverhalte sind häufig sehr komplex, deshalb sollte zu Tatvorwürfen zunächst vom Betroffenen geschwiegen und erst nach qualifizierter Analyse eine Stellungnahme abgegeben werden.

Eine sinnvolle Verteidigung darf nämlich nicht erst in der Hauptverhandlung beginnen, sondern muss umsichtig und fachlich fundiert gerade versuchen, diese Hauptverhandlung nach Möglichkeit und Kräften zu verhindern.

Dr. Alfred Meyerhuber
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