Unzureichende Information durch den Trainer?

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 – 1 K 1490/12, musste entscheiden, ob ein Profifußballer Ausgaben für einen Pay TV Bundesliga-Sender als Werbungskosten absetzen kann.

Der Profifußballer spielte in der 2. Bundesliga und gab 2008 und 2009 für ein Abonnement jährlich 120 Euro aus um sich Fußballspiele „von Berufs wegen“ anzuschauen. Er klagte auf Anerkennung der 240 Euro als Werbungskosten. Nach seiner Argumentation müsse er sich auf seinen Gegenspieler einstellen und ihre Schwächen und Stärken kennen. Dieses Wissen könne nicht in den Trainingseinheiten des Vereins erlangt werden, da dort der Schwerpunkt auf Taktik und Kondition liege und das Studium des Gegners in der Verantwortung des einzelnen Spielers bleibe. Das Abonnement des Bundesliga-Senders sei daher beruflich bedingt.

Das Finanzgericht folgte dieser Argumentation nicht. Die Erwerbsbezogenheit sei zu bezweifeln, weil die taktische Vorbereitung auf und die Information über gegnerische Mannschaften im Bereich des Profifußballs üblicherweise durch den Trainerstab erfolge. Den Nachweis, dass der Trainer unzureichend über die Gegner informiere, habe der Kläger nicht führen können.

Die Klage wurde abgewiesen.

Dr. Johannes Kalb
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