Zu früh gefreut- aufgepasst beim Unterhalt
Wer einem Kind Unterhalt zahlen muss, hofft natürlich, dass diese Belastung einmal wegfällt. Ein Grund hierfür kann der Beginn einer Ausbildung sein. Sofern das Kind zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig ist, bleibt es beim bisherigen Bedarf, der sich üblicherweise nach der Düsseldorfer Tabelle bemisst. Vom Tabellenbetrag ist neben dem hälftigen Kindergeld die Netto-Ausbildungsvergütung abzuziehen. Diese … Weiterlesen