Gewerberaummietrecht in der Insolvenz
Stellt der Mieter einen Insolvenzantrag, fällt das Insolvenzgericht die Entscheidung, ob das Insolvenzverfahren gemäß § 27 InsO eröffnet oder gemäß § 26 InsO mangels Masse abgewiesen wird. Der Begriff „Masse“ beschreibt im Insolvenzrecht das Vermögen des Schuldners. Das Entscheidungsverfahren wird das Eröffnungsverfahren genannt. Bereits im Eröffnungsverfahren wird in aller Regel ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Dieser … Weiterlesen