COVID-19-Pandemie: Flugreise bedarf Zustimmung des anderen Elternteils

Das OLG Braunschweig, 30.07.2020 – 2 UF 88/20, hat entschieden, dass die Flugreise eines getrenntlebenden Elternteils mit den gemeinsamen Kindern in der Zeit der Corona-Pandemie keine Angelegenheit des täglichen Lebens mehr ist und daher der Zustimmung des anderen mitsorgeberechtigten Elternteils bedarf.

Entscheidung:

Die Mutter hatte in dem zu entscheidenden Fall vom 01. August bis 15. August 2020 eine Flugreise nach Mallorca mit den beiden gemeinsamen Kindern gebucht. Der Vater war damit nicht einverstanden. Über Auslandsreisen, auch mit dem Flugzeug, kann grundsätzlich der jeweils betreuende Elternteil allein entscheiden, wenn die Reise nicht mit Nachteilen bzw. Gefahren für das Kind verbunden ist.

Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Mallorca (Stand: 30.07.2020) lag zwar nicht vor. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts führt aber die Ausbreitung von Covid-19, auch wenn keine Reisewarnung für das Urlaubsziel besteht, weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens. Wenn es erneut zu staatlich notwendigen Reaktionen auf Ausbrüche des Virus komme, bestehe die Gefahr längerer Quarantänen oder eines Festsitzens im Ausland. Das könne zu einer erheblichen Belastung für das seelische Wohlbefinden eines Kindes führen. Überdies gebe es weiterhin Unsicherheiten über die Infektionswege des Coronavirus, weshalb auch nicht geklärt sei, welche konkrete, ggf. erhöhte Ansteckungsgefahr im Zusammenhang mit Flugreisen bestände. Eine Flugreise ins Ausland müsse daher durch beide sorgeberechtigten Elternteile gemeinsam entschieden werden.

Anmerkung:

Als einschneidendes Ereignis in 2020 hat die Covid-19-Pandemie Auswirkungen auf sämtliche Lebensbereiche und Rechtsgebiete, so auch das Familienrecht. Darüber hat mein Kollege Herr Rechtsanwalt Kravack bereits in seinem Artikel Umgangsrecht in der Corona-Krise berichtet. Bei Rückfragen sprechen Sie meinem Kollegen Herrn Kravack oder mich an.

Dr. Johannes Kalb
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