Die Tochter und das Erdbeerfest
Zur Verwirklichung des Art. 19 Abs. 4 GG, dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz, sind bei den für Straf- und Zivilsachen zuständigen (ordentlichen) Gerichten am Wochenende und in der Nacht Bereitschaftsdienste eingerichtet, wenn Eilentscheidungen getroffen werden müssen. An den Verwaltungsgerichten gibt es einen solchen Bereitschaftsdienst flächendeckend nicht. Nachdem die Verwaltungsgerichtsbarkeit grundsätzlich polizeiliche Maßnahmen kontrollieren soll, könnte … Weiterlesen