Mit dem Taxi unterwegs

Taxifahren ist eine entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen im Straßenverkehr. Taxis gelten daher als öffentliche Verkehrsmittel. Die Beförderung unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, in denen vor allem geregelt ist, welche Voraussetzungen zum Betrieb eines Taxis oder eines Taxiunternehmens gelten.

Beförderungsbedingungen und auch Beförderungsentgelte, also die geltenden Tarife, werden in der Regel von den Kommunen für das Gemeindegebiet, das sog. Pflichtfahrgebiet, festgelegt.

Als öffentliche Verkehrsmittel haben Taxis eine gesetzliche Pflicht zur Beförderung. Ein Taxifahrer darf also nicht grundlos einen Fahrgast ablehnen. Dies gilt auch für Kurzstrecken. Etwaige Nachteile für kurze Fahrten werden in der Regel durch eine Erhöhung des Taxitarifs für die ersten Kilometer ausgeglichen. Die Beförderungspflicht gilt grundsätzlich für das Pflichtfahrgebiet, also das Gemeindegebiet. Fahrten, die darüber hinausgehen, kann der Fahrer ablehnen. Auch kann ein Fahrgast abgelehnt werden, der stark alkoholisiert oder verschmutzt ist.

Bestandteil der Beförderungsbedingungen ist außerdem, dass die Taxis die Fahrgäste der Reihe nach aufnehmen. Allerdings haben Sie als Fahrgast die freie Wahl und sind nicht verpflichtet, den ersten Wagen zu nehmen. Hier gilt die Vertragsfreiheit.

Der Fahrer ist grundsätzlich verpflichtet, das Fahrtziel auf dem kürzesten Weg anzufahren. Der Fahrgast kann hierzu Vorgaben machen. Fehlt es an der Ortskenntnis, können bei Zweifeln Ordnungsamt oder Taxizentrale gebeten werden, den Fahrpreis zu überprüfen. Dazu ist eine vollständig ausgefüllte Quittung erforderlich.

Als Fahrgast können Sie aber nicht nur bestimmen, wohin das Auto fährt, sondern auch, ob das Radio läuft oder Fenster geöffnet werden. Rauchen ist jedoch sowohl für den Fahrgast als auch den Fahrer gesetzlich verboten.

Normales Gepäck muss in der Regel kostenlos, Tiere ebenfalls. Nur in Ausnahmefällen, bei einer Allergie oder Angst vor dem Tier, kann die Mitnahme verweigert werden. Für die Mitnahme von Tieren können gesonderte Gebühren berechnet werden.

Ein Taxifahrer darf nur die festgesetzten Gebühren verlangen. Pauschale für Anfahrt und mögliche Gebühren je nach Tageszeit können vorgeschrieben sein, ebenso Zuschläge für Großraumtaxis oder Mitnahme von Sondergepäck. Muss das Taxi auf den Fahrgast warten, darf die Wartezeit ebenfalls extra berechnet werden.

Unzufriedene Gäste können sich beim Taxiunternehmen, der Taxizentrale oder der zuständigen Ordnungsbehörde beschweren. War der Fahrgast mit einer Fahrt aber zufrieden, bleibt es ihm selbstverständlich unbenommen, dem Fahrer ein Trinkgeld zu bezahlen.

Wir wünschen in diesem Sinne gute Fahrt!

Dr. Sylvia Meyerhuber
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