PFC-Verfahren in Ansbach

Im Bereich der US-Liegenschaft „Katterbach Kaserne“ in Ansbach wurden bei orientierenden Untersuchungen am ehemaligen Feuerlöschübungsplatz der Kaserne erhöhte Belastungen des Bodens, des Grundwassers sowie der Fließgewässer durch per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) festgestellt.

Für unseren Mandanten führen wir ein Verfahren auf Schadensersatz wegen PFC-Verunreinigungen seines Grundstücks.

Das OLG Nürnberg hat für das laufendene Verfahren die Einholung eines Gutachtens zur zweifelsfreien Bestimmung der Herkunft des PFC auf dem Grundstück unseres Mandanten beschlossen. 

Zur Finanzierung des Gutachtens wurde ein Fremdgeldkonto eingerichtet, das treuhändisch von unserer Kanzlei verwaltet wird.

Fremdgeldkonto

Kontoinhaber: meyerhuber rechtsanwälte part. mbb

IBAN: DE31 7655 0000 0009 5258 17

BIC: BYLADEM1ANS

Stichwort „PFC-Gutachten“

Spendenquittungen können nicht ausgestellt werden.

Alle nicht benötigten Spenden oder Rückzahlungen werden für den Umwelt- und Gewässerschutz in der Stadt Ansbach eingesetzt.

Weitere informationen finden sie auf der Website der Stadt Ansbach, der Website des Bund Naturschutz Kreisgruppe Ansbach und unter www.rettetunserwasser.de

Dr. Sylvia Meyerhuber
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