Zugewinngemeinschaft oder Ehevertrag
Mit der Eheschließung vor dem Standesamt tritt per Gesetz der Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein. Diesen kann man akzeptieren oder durch einen Ehevertrag einen anderen Güterstand wählen. Zugewinngemeinschaft bedeutet nicht, dass das Vermögen eines Ehegatten zum gemeinsamen Vermögen wird, sondern vielmehr bleiben beide Vermögensmassen grundsätzlich getrennt. Deshalb haftet ein Ehegatte mit seinem eigenen Vermögen auch nicht … Weiterlesen