Reisestornierung wegen Corona- Geld zurück?

Der Urlaub schien schon so nah – und war dann doch so fern. Auf die erste Enttäuschung über den nunmehr in weite Ferne gerückten Erholungsurlaub in fernen Landen folgt die ganz nüchterne Frage: Was ist eigentlich mit dem bereits gezahlten Reisepreis? Zwei aktuelle Entscheidungen stärken den Reisenden jetzt den Rücken:

Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 11.08.2020, Az.: 32 C 2136/20:

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat im August dieses Jahres in einem weit beachteten Urteil entschieden, dass der Reiseveranstalter in dem dort zu entscheidenden Fall den vollen Reisepreis zurückzuerstatten hatte. Und dies, obwohl zum Zeitpunkt der Stornierung noch gar keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für den geplanten Urlaubsort ausgesprochen worden war. Das Gericht sah es als ausreichend an, dass bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Coronavirus an dem Urlaubsort bestand.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt ist auch bereits rechtskräftig, ist also nicht mehr mit Rechtsmitteln angreifbar.

Urteil des Amtsgerichts Köln vom 14.09.2020, Az.: 133 C 213/20:

Das Amtsgericht Köln hat nun im September nachgezogen. Es hat entschieden, dass auch im dort vorliegenden Fall der volle Reisepreis vom Reiseveranstalter zurückzuerstatten ist. Nach Ansicht des Gerichts ist eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes keine Voraussetzung für die Annahme, dass eine gewisse Wahrscheinlich für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Coronavirus besteht. Ausreichend sei bereits ein reiner Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amtes.

Es bleibt abzuwarten, ob auch das Urteil des Amtsgerichts Köln rechtskräftig wird. Dann wäre ein weiterer Pflock für Reisende eingeschlagen.

Wieder „nur“ eine Einzelentscheidung?

Jedes Urteil ist die Antwort auf eine ganz konkrete Frage. Das Gericht trifft sein Urteil nur zu genau dem Sachverhalt, der ihm zur Entscheidung vorgelegt wird. Deshalb verbietet sich auch nach den Entscheidungen der Amtsgerichte Frankfurt am Main und Köln die pauschale Aussage, dass jede Reisestornierung wegen Corona zwingend auch die Erstattung des Reisepreises zur Folge hat.

Dennoch geben die Urteile erstmals eine Richtung vor: Die Reisestornierung wegen Corona kommt grundsätzlich den Reiseveranstalter teuer zu stehen – und nicht den Reisenden.