Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen
Regelmäßig betrachtet die Finanzverwaltung sämtliche Kryptowährungen als Wirtschaftsgüter, deren Verkauf unter die Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft nach § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) fällt. Diesen pauschalen Ansatz teilt das Finanzgericht Nürnberg, Beschluss vom 08.04.2020 – 3 V 1239/19, nicht. Im Kern führt das Finanzgericht Nürnberg aus, dass je … Weiterlesen