Aufklärung bei medizinisch nicht notwendiger Behandlung- Beschneidung des männlichen Kindes –
Jede medizinische Maßnahme bedarf der Einwilligung, um keine strafrechtlich relevante Körperverletzung zu sein. Eine Einwilligung kann nur wirksam erfolgen, wenn dieser eine entsprechende Aufklärung vorausging. Bei einer medizinisch nicht notwendigen Behandlung besteht zudem ein besonderes umfangreiches Aufklärungserfordernis, um dem Patienten deutlich zu machen, dass die in Aussicht genommene Behandlung nicht erforderlich ist und er sich … Weiterlesen