Amtsgericht teilt nicht die Ansicht des BGH
Das Urteil eines Amtsgerichts, das die Anfechtungsklage eines Insolvenzverwalters abweist, weil es die BGH-Rechtsprechung zur Inkongruenz einer Zahlung des Insolvenzschuldners unter dem Druck der Zwangsvollstreckung nicht teilt, gleichwohl aber die Berufung nicht zulässt, ist aufzuheben. Das Bundesvefassungsgericht stellte eine objektiv willkürliche Nichtzulassung der Berufung fest, BVerfG, 12.08.2014 – 2 BvR 176/12. Die Ausführungen des Amtsgerichts … Weiterlesen