Seniorenrechte? – Seniorenrechte!

Es ist in aller Munde: Die Gesellschaft überaltert. Dies stellt uns vor neue soziologische und rechtliche Herausforderungen. Viele Kommunen erarbeiten mittlerweile seniorenpolitische Konzepte.

Welche Rechte haben Senioren? Es gibt sie tatsächlich, die Seniorenrechte.

Dies beginnt bei der Frage des Elternunterhalts und erstreckt sich auf alle diejenigen Fälle, in denen ältere Menschen auf Fremdbetreuung, Pflege, Unterbringung in geeigneten Einrichtungen etc. angewiesen sind. Die Inanspruchnahme solcher Leistungen erfordert monatlichen hohen finanziellen Aufwand. Hierzu stehen älteren Menschen, sofern sie Eltern sind, durchaus Unterhaltsansprüche gegen ihre volljährigen Kinder zur Seite.

Aber Senioren haben auch Anspruch auf soziale Hilfen im Sinne des 12. Sozialgesetzbuches (SGB XII.). Soweit nach diesem Gesetzbuch Einkünfte und Erträge aus Vermögen nicht ausreichen, den Lebensunterhalt zu bestreiten, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Sozialhilfeleistung. Die Sozialhilfe ist durch die Ende 2003 verabschiedeten so genannten Hartz IV-Gesetze neu geordnet worden und erfasst auch Ansprüche zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder zur Grundsicherung im Alter.

Aber auch bei Finanzierung der Pflege haben Senioren Rechte. Nach der aktuellen Pflegestatistik waren im Jahr 2013 rund 2,6 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Dabei verzeichnet die Pflege zuhause insgesamt eine Zunahme. Die gesetzliche Entwicklung brachte seit 1996 einen tiefen Einschnitt in die stationäre pflegerische Versorgungsstruktur in Deutschland. Es stehen den pflegebedürftigen Menschen, insbesondere den Senioren, entsprechende Ansprüche aus dem 5. Sozialgesetzbuch, dem 11. Sozialgesetzbuch zur Seite. Diese Leistungen umfassen eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung, ebenso wie ambulante (aufsuchende) Rehabilitation und weitere Leistungen.

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung sind ebenso wie Patientenverfügung rechtliche Instrumente, die nicht nur ausschließlich Senioren interessieren sollten, diese aber besonders. Senioren sind auch betroffen von den gesetzlichen Regelungen die den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand regeln. Ebenso wie von den gesetzlichen Vorschriften zum Schwerbehindertenrecht.

Für Senioren besonders interessant ist die Frage von Vermögensübertragung vor Eintritt einer Pflegebedürftigkeit und vor Wechsel in eine stationäre Unterbringung in einem Heim. Für Senioren rechtlich höchst interessante Fragen sind beispielsweise diejenige der Übergabe einer Immobilie im Wege der vorweggenommenen Erbfolgen, generell Alternativen zur Immobilienübertragung oder auch die Frage, wie sich der Bezug von Hartz IV-Leistung beim übernehmenden Kind auswirkt.

Kurz und gut: Es gibt sie, die Seniorenrechte. Eine Nachfrage lohnt sich.

Ulrike Alt