Was ist eigentlich eine öffentliche Ausschreibung?

Über öffentliche Ausschreibungen oder Vergabeverfahren hört man doch hin und wieder. Aber was bedeutet das eigentlich? Was ist eine öffentliche Ausschreibung? Wann muss ein Vergabeverfahren durchgeführt werden? Und wie funktioniert das dann?

Eine Vielzahl von Vorschriften regeln diese Fragen, je nachdem ob es sich z. B. um die Ausschreibung von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und Rahmenvereinbarungen handelt.

Um festzustellen, welche Rechtsgrundlage gilt, ist u.a. zunächst zu fragen, welchen Wert der zu vergebende Auftrag voraussichtlich erreichen wird. Auf europäischer Ebene sind sogenannte Schwellenwerte festgesetzt. Diese bestimmen, ob landesrechtliche Vorschriften, in Bayern die Unterschwellenvergabeordnung, oder Bundesrecht Anwendung findet.

Außerdem ist der Gegenstand des Auftrages zu bestimmen. Für Bauleistungen gelten beispielsweise zum Teil andere Vorschriften als für Lieferaufträge.

Die Vorschriften des Vergaberechts sind zunächst für öffentliche Auftraggeber anwendbar, also vor allem Gebietskörperschaften wie Kommunen oder Zweckverbände. Aber auch Private müssen sich manchmal an die Ausschreibungsvorschriften halten, wenn sie z.B. öffentliche Fördergelder erhalten.

Wann ist also Vergaberecht anwendbar? Grundsätzlich bei allen Beschaffungsvorgängen der öffentlichen Hand. Bei allen? Gilt Vergaberecht also auch schon bei dem Einkauf eines Bleistifts? Grundsätzlich: Ja. Allerdings ist ein formales Verfahren nicht immer erforderlich. Leistungen bis zu einem Auftragswert von 1.000,00 € netto oder Bauleistungen bis zu 5.000,00 € dürfen freihändig vergeben werden. Auch, wenn kein förmliches Verfahren erforderlich ist, sind die Grundsätze des Vergaberechts bei jedem Beschaffungsvorgang einzuhalten.

Die wichtigsten Verfahrensgrundsätze sind Transparenz, Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung. Jedem interessierten Unternehmen muss die gleichen Möglichkeiten eingeräumt werden, an einem Wettbewerb teilzunehmen. Im Verfahren sind alle Teilnehmer gleich zu behandeln. Alle Informationen über Ablauf des Verfahrens und Entscheidungskriterien müssen von Anfang an bekannt sein, damit auch die Entscheidung für einen Anbieter nachvollziehbar ist.

Warum müssen allgemein öffentliche Auftraggeber anders als Privatpersonen oder Unternehmen erst ein Verfahren einleiten, bevor ein Auftrag erteilt werden kann? Vergaberecht ist Haushaltsrecht. Es soll die wirtschaftliche und sparsame Verwendung von Haushaltsmitteln bei allen Beschaffungsvorgängen von öffentlichen Auftraggebern sicherstellen. Durch Wettbewerb soll sichergestellt werden, dass es keine Absprachen gibt.

Die gesetzliche Feinsteuerung soll letztlich auch der Verwirklichung politischer Ziele wie Umwelt- oder soziale Gesichtspunkte dienen, die in Vergabeverfahren als Entscheidungskriterien maßgeblich sein können.

Dr. Sylvia Meyerhuber
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