Dash-Cams – Fluch oder Segen?

In den Fahrzeugen ist heutzutage immer mehr Technik verbaut. Neuere Fahrzeuge sind mittlerweile schon zum Teil mit sogenannten Dash-Cams ausgestattet, aber auch bei älteren Fahrzeugen kann sehr leicht und einfach eine solche Kamera installiert werden. Aber ist dies überhaupt erlaubt und macht das Sinn?

Solche Kameras, die das Fahrgeschehen aufzeichnen, sind dann erlaubt und auch bei Gericht als Beweismittel zugelassen, wenn nicht alle Aufnahmen automatisch gespeichert werden (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15. Mai 2018 (AZ: VI ZR 233/17). Eine permanente, anlassbezogene Aufzeichnung verstößt zwar gegen den deutschen Datenschutz. Wenn jedoch die Aufnahmen der Kamera automatisch nach einer gewissen Zeit wieder gelöscht oder überschrieben werden, ist die Verwendung solcher Armaturenbrettkameras grundsätzlich zulässig.

Bei Kauf oder Nutzung einer solchen Kamera ist daher darauf zu achten, dass diese nur dann Aufnahmen automatisch für eine längere Zeit speichert, wenn das Fahrzeug eine Kollision registriert oder man per Hand eine Speicherung der gerade erfolgten Aufnahme anweist. In diesen Fällen werden die Kollision sowie ein Zeitraum von ca. einer halben Minute und einer gewissen Zeit danach automatisch gespeichert.

Mit einer solchen Aufnahme lässt sich meist zweifelsfrei der Unfallhergang nachvollziehen. Häufig helfen diese Aufnahmen einen langwierigen Rechtstreit zu vermeiden, in welchem durch Zeugenaussagen und gerichtliche Gutachten mühevoll und kostenintensiv versucht werden muss, den Unfallhergang zu rekonstruieren.

Leider häufen sich in letzter Zeit die Fälle, in denen nicht nur der Unfallhergang von den Unfallbeteiligten unterschiedlich geschildert wird, sondern in denen plötzlich auch der genaue Ort des Unfalles streitig ist. Wenn man dann nicht direkt nach dem Unfall Lichtbilder der Fahrzeuge in der Unfallstellung fertigt, lässt sich später der genaue Unfallort meist nicht mehr klären. Dies kann jedoch vor allem bei Unfällen auf Parkplatzgeländen beim Ein- und Ausparken entscheidend sein.

Möglich ist auch, dass sich die Verwendung einer Dash-Cam günstig auf Ihren Versicherungsvertrag auswirkt. „Die Bayerische“ ist die erste Kfz-Versicherung, die ihren Versicherungsnehmern bei Verwendung einer Dash-Cam einen Rabatt in Höhe von 15 % in Aussicht stellt. Dies zeigt, dass die Versicherungen sich durch die Verwendung solcher Kameras eine Kostenersparnis erhoffen.

Mit einer sogenannten Dash-Cam werden jedoch nicht nur Fahrfehler des Unfallgegners festgehalten. Auch eigene Fahrfehler oder Verstöße gegen Verkehrsvorschriften können hierdurch dokumentiert werden. Nicht bei allen Unfällen gibt es nur einen Unfallverursacher. Häufig führen auch eigene kleine Fahrfehler zu einer Mitursächlichkeit und damit Mithaftung. Wird daher zum Beispiel durch die Kamera aufgezeichnet, dass Sie leicht über der zugelassenen Geschwindigkeit gefahren sind oder Sie nicht sofort reagiert haben, als die Bremslichter des anderen Fahrzeuges zu sehen waren, kommt eine Mithaftung in Betracht.

Zur Unfallrekonstruktion ist eine solche Kamera auf jeden Fall zu empfehlen. Wer sich immer an die Verkehrsvorschriften hält, dürfte durch eine Dash-Cam nichts zu befürchten haben.

Insgesamt ist anzunehmen, dass die Zahl der in Fahrzeugen angebrachten und verbauten Dash-Cams in den nächsten Jahren deutlich steigen wird.

Ellen Sandfuchs
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