Der Bundesgerichtshof hat sich in einer aktuellen Entscheidung vom 24.11.16 (Aktenzeichen: I ZR 220/15) mit der Frage befasst, inwieweit der Inhaber eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen haftet, wenn der Anschlussinhaber einen WLAN- Router nutzt.
Das Gericht hat klargestellt, dass eine Privatperson nicht verpflichtet ist, den WLAN-Router über die Voreinstellung des Herstellers hinaus zusätzlich abzusichern, um damit das illegale Herunterladen von Dateien durch andere Nutzer zu verhindern. Verbraucher sind demnach nicht verpflichtet, ein eigenes sicheres Passwort einzugeben. Kommt es trotz der marktüblichen Sicherheitsverschlüsselung durch den Hersteller zu einem Missbrauch in Form eines so genannten File-Sharings durch einen Hacker, so haftet der Verbraucher weder für den Schaden, noch die entstandenen Abmahnkosten. Das Urteil ist zu begrüßen und stärkt die Rechtsposition der Anschlussinhaber weiter.
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