Neue Gebührenordnung für Tierärzte

Seit dem 22. November 2022 gibt es eine neue Gebührenordnung für Tierärzte.

Warum ist das erwähnenswert?

Die Gebührenordnung für Tierärzte wurde seit 1999 nicht mehr angepasst und läuft daher der Realität hinterher.

Es ist zu berücksichtigen, dass die tierärztliche Qualifikation sehr hoch ist, das Studium und die Ausbildung sehr breit gefächert ist und die angewandten Techniken und Medizin der Humanmedizin sehr vergleichbar sind.

Die Kompetenz im Bereich Virologie sowie Bakteriologie ist in der Tiermedizin ausgeprägter. Nicht umsonst sind an der Entwicklung von Impfstoffen meistens Veterinärmediziner mitbeteiligt.

In der tierärztlichen Alltagspraxis werden neueste Technologien angewandt. Die Chirurgie ist hoch spezialisiert.

Wer selbst ein Haustier hat weiß, wie viel Geld man bereit ist für seinen geliebten Vierbeiner auszugeben. Und dies obwohl meist keine Krankenversicherung zur Verfügung steht.

Klar ist aber auch, dass die tierärztliche Leistung angemessen honoriert werden muss, um weiter angeboten werden zu können und auch in der Zukunft der Tierarzt als Beruf für junge Menschen interessant bleibt.

Nun wurde die Gebührenordnung in weiten Teilen novelliert. Sie gilt nun auch für GmbHs. Es gibt Vorgaben, wie die tierärztliche Rechnung transparent gestaltet sein muss, wobei die Fälligkeit der Rechnung erst mit der Erstellung eintritt.

Es wurden viele neue Gebührentatbestände aufgenommen, die die technische Entwicklung in der Arztpraxis berücksichtigt.

So soll verhindert werden, dass Praxen wegen Unwirtschaftlichkeit aufgegeben werden müssen, obwohl gleichzeitig der Anspruch der Tierhalter an Gerätemedizin und qualitativ hochwertiger Versorgung steigt.

Mit der Anpassung der Gebührenordnung soll daher ein Ausgleich geschaffen werden, was zu begrüßen ist.

Es wäre nun schlimm, wenn von Tierhalterseite her aus finanziellen Gründen manch krankem Tier die Hilfe versagt werden würde.

Auch für Landwirte wird die Teuerung sicherlich spürbar werden, was keinesfalls dazu führen darf, dass sich die medizinische Versorgung der Tiere verschlechtert.

Im Bereich der Ankaufuntersuchungen bei Pferden sollte auch weiterhin ein vernünftiger Standard gewahrt bleiben, um spätere Haftungsfälle zu verhindern.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Gebührenordnung der Tierärzte wie in allen Haftungsfragen im Zusammenhang mit tierärztlicher Leistungserbringung sowie Abrechnungsprüfung und Forderungseintreibung kompetent zur Verfügung.

Christine Krieg
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