Nichts Genaues weiß man nicht

Corona und kein Ende in Sicht! Das Virus macht auch vor dem Versicherungsrecht nicht halt. Konkret geht es um die Frage:

Muss meine Betriebsunterbrechungsversicherung zahlen?

Diese Verträge führten bisher eher ein Schattendasein und stehen nun im Rampenlicht. Jetzt erst schaut man sich das Kleingedruckte näher an und siehe da: Die meisten Verträge wollen nicht so recht auf die aktuelle Situation passen. Kein Wunder, hatte man doch bei Abfassung der Verträge eine Pandemie biblischen Ausmaßes ebenso wenig im Blick wie flächendeckende Allgemeinverfügungen mit intensiven Grundrechtseingriffen.

Muss meine Betriebsunterbrechungsversicherung trotzdem zahlen?

Nichts Genaues weiß man zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Die Versicherer stellen sich – wenig überraschend – erst einmal auf den Standpunkt, dass bedauerlicher Weise keine Deckung gewährt werden kann. Allerdings wäre man sich „der Verantwortung unseren Kunden gegenüber als auch der gesellschaftlichen Verantwortung insgesamt bewusst“ und unterbreitet Vergleichsangebote.

Was wird angeboten?

Die unter Mitwirkung der Bayerischen Staatsregierung, dem deutschen Hotel und Gaststättenverband (DEHOGA) und der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (VBW) mit Vertretern der Versicherungswirtschaft entwickelten Vorschläge gehen von einem Durchschnittswert aus, kürzen diesen um staatlichen Maßnahmen (z.B. Kurzarbeitergeld, Soforthilfen). Der Rest wird salomonisch geteilt. In der Regel entspricht das Angebot ca. 15 % der Tagesentschädigungen.

Ist ein solcher Vergleich anzuempfehlen?

Die Angebote sind zunächst Ausdruck bestehender Rechtsunsicherheit. Was günstig verglichen werden kann, ist erledigt, und zwar auch für die Zukunft. So ist in den Vergleichstexten ausgeführt, dass mit der Zahlung „auch künftige Ansprüche im Zusammenhang mit einer Corona-Epidemie als abgegolten“ gelten.

Sollte es also zu einer „zweiten Welle“ kommen oder eine Betriebsschließung wegen eines erkrankten Mitarbeiters im Zusammenhang mit der aktuellen Pandemie konkret verfügt werden, so wüsste man Genaues: Kein Versicherungsschutz (mehr); einer künftigen Leistung steht der Vergleich entgegen!

Betriebsunterbrechungsversicherung ist aber nicht gleich Betriebsunterbrechungsversicherung. Es kommt immer auf den genauen Wortlaut des Vertrages an: Manchmal kann sich der Vergleich auch lohnen!

Michael Schmidl
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