Gewährleistung beim Handelskauf – Umfang der Untersuchungsobliegenheit
Der Handelskauf stellt besondere Handlungsgebote an den Käufer. Der Käufer hat gemäß § 377 Abs. 1 HGB unverzüglich eine Untersuchung der gelieferten Ware vorzunehmen und festgestellte Mängel unverzüglich bei dem Verkäufer zu rügen. Wird nicht rechtzeitig untersucht und anschließend gerügt, verliert der Käufer seine Gewährleistungsrechte. Diese gesetzlichen Vorschriften über die Mängelrüge dienen in erster Linie … Weiterlesen